Der Beruf der Logopädie fächert sich in viele Teilgebiete. Neben der Therapie von
Schluckstörungen und sogenannten Wortfindungsstörungen bei Erwachsenen, therapieren
wir selbst die Kleinsten und unterstützen beim Spracherwerb oder der richtigen Aussprache.
Vom Säugling bis hin zum Senioren stehen jedem unsere Türen offen, wenn es um Sprache,
Sprechen, Stimme oder das Schlucken geht.
Befunderhebung, Beratung & Therapie von
• Säuglingen,
• Kleinkindern,
• Kindern,
• Jugendlichen,
• Sowie Erwachsenen
Wir behandeln sowohl Sprachentwicklungsstörungen, Störungen der Aussprache,
Sprechstörungen, Stimmstörungen, sowie Schluckstörungen.
1. Rezeptausstellung
Ihr Arzt oder ihre Ärztin hat ein Rezept für Logopädie ausgestellt. Anschließend vereinbaren
Sie mit uns einen Termin.
2. Anamnese/ Erstgespräch und Diagnostik
In einem Gespräch mit dem Patienten oder Angehörigen können wertvolle Informationen über die Vorgeschichte und das Umfeld des Patienten gewonnen werden. Danach wird ein für den Patienten geeignetes Diagnostikinstrument (sprachspezifisches Testverfahren) ausgewählt, mit dem wir, nach der Auswertung der Ergebnisse, eine Diagnose stellen können. Die Diagnose ist der Grundstein, um gemeinsam Therapieziele setzen zu können.
3. Therapie
Gemeinsam mit dem Patienten und den Angehörigen legen wir nun die Ziele der Therapie fest und wählen das passende Therapieverfahren. Eine regelmäßige Therapie ist hierbei von Vorteil. Die Therapieeinheiten beinhalten unter anderem spezifische Übungen, Anleitung zum häuslichen Trainieren und Beratungsgespräche.
Eine vom Arzt ausgestellte Verordnung ist 28 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums darf die Therapie begonnen werden. Wurde dieser Zeitraum überschritten, ist die Verordnung ungültig und wir können sie nicht mehr annehmen. In der Regel umfasst eine Verordnung eine Menge von 10 oder 20 Therapieeinheiten. Die Dauer variiert je nach Störungsbild zwischen 30, 45 oder 60 Minuten pro Einheit. Logopädische Therapie wird sowohl von den privaten, als auch den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ab 18 Jahren ist eine Zuzahlung von 10% der
Behandlungskosten und 10€ pro Rezept fällig, sofern keine Befreiung vorliegt.
Können Sie Ihre Termine nicht wahrnehmen, sagen Sie diese bitte spätestens 24 Stunden vor dem Therapiebeginn ab. Sollten Sie nicht fristgerecht absagen, behalten wir uns vor, den Ausfall privat in Rechnung zu stellen.
Bahnhofplatz 2
17217 Penzlin
Ihr findet uns im Herzen von Penzlin im alten Bahnhofsgebäude. Parkmöglichkeiten befinden sich direkt vor dem Eingang.
© Soziales Penzlin gGmbH
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